... Und andere nicht
Wir werden des öfteren gefragt, auf welcher Entscheidungsgrundlage wir Bäume fällen oder stehen lassen. In loser Folge möchte ich hier einige Entscheidungen, die Aussenstehende vielleicht nicht nachvollziehen können, erläutern.
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Diese Baumgruppe wurde komplett entfernt. Die Fraßspuren
des Bibers sind zwar relativ gut verheilt, und die Bäume stehen mit
einer leichten Neigung vom Gleis weg, aber sie sind geschwächt und
stehen im Bahndamm. Wenn nun ein Sturm, vor allem im Sommer bei voller
Belaubung, die Bäume umdrückt, dann reissen die Wurzeln den
Bahndamm auf und die Strecke wird unbefahrbar. Um dem entgegen zu wirken, mussten sie leider fallen. |
Selbes gilt für diesen Baum, dessen Stamm von unten ausfault und deshalb ebenfalls nicht mehr standsicher ist. Sichtbar wurde dieses Loch erst nach dem Entfernen des Laubs, welches um den Stammfuss aufgehäuft war. Der in das Loch gestecke Fällheber verdeutlicht dessen Dimensionen. | ![]() |
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Im Gegensatz dazu darf dieser Baum mit
offensichtlichem Hang zum Gleis hin stehen bleiben. Die Vergleichsbilder
aus dem Jahr 2022 (rechts) und 2023 (links) zeigen, dass die Neigung
nicht zugenommen hat. Im Jahr 2019 hatte der Baum noch einen starken
Seitenast (kleines Bild ganz rechts), den wir mit Hilfe eines
angemieteten Hubsteiges damals entfernt haben, um den Baum etwas zu
entlasten. Dieser Baum, und noch einige andere, wird jährlich fotografiert und mit den Bilden der Vorjahre verglichen. Solange die Neigung nicht zunimmt, darf er stehen bleiben. Verstärkt sich die Neigung, muss er fallen. |
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