Warum manche Bäume fallen müssen...


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... Und andere nicht

Wir werden des öfteren gefragt, auf welcher Entscheidungsgrundlage wir Bäume fällen oder stehen lassen. In loser Folge möchte ich hier einige Entscheidungen, die Aussenstehende vielleicht nicht nachvollziehen können, erläutern.

 (Größe ca. 221 kb) Diese Baumgruppe wurde komplett entfernt. Die Fraßspuren des Bibers sind zwar relativ gut verheilt, und die Bäume stehen mit einer leichten Neigung vom Gleis weg, aber sie sind geschwächt und stehen im Bahndamm. Wenn nun ein Sturm, vor allem im Sommer bei voller Belaubung, die Bäume umdrückt, dann reissen die Wurzeln den Bahndamm auf und die Strecke wird unbefahrbar.
Um dem entgegen zu wirken, mussten sie leider fallen.
Selbes gilt für diesen Baum, dessen Stamm von unten ausfault und deshalb ebenfalls nicht mehr standsicher ist. Sichtbar wurde dieses Loch erst nach dem Entfernen des Laubs, welches um den Stammfuss aufgehäuft war. Der in das Loch gestecke Fällheber verdeutlicht dessen Dimensionen.  (Größe ca. 191 kb)
 (Größe ca. 266 kb)
Im Gegensatz dazu darf dieser Baum mit offensichtlichem Hang zum Gleis hin stehen bleiben. Die Vergleichsbilder aus dem Jahr 2022 (rechts) und 2023 (links) zeigen, dass die Neigung nicht zugenommen hat. Im Jahr 2019 hatte der Baum noch einen starken Seitenast (kleines Bild ganz rechts), den wir mit Hilfe eines angemieteten Hubsteiges damals entfernt haben, um den Baum etwas zu entlasten.
Dieser Baum, und noch einige andere, wird jährlich fotografiert und mit den Bilden der Vorjahre verglichen. Solange die Neigung nicht zunimmt, darf er stehen bleiben. Verstärkt sich die Neigung, muss er fallen.
Größe ca. 72kb

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[ Letzte Aktualisierung 15.02.2023 Gerald Stempel ]