Die vom Geschäftsführer des Zweckverbandes vorgebrachten Argumente, warum (laut Aussage der DB) zu bestimmten Zeiten die Bahn nicht auf Gleis 5 einfahren kann und Gleis 6 zu kurz für eine Doppeltraktion sei, kann ich nicht teilen.
Es ist sehr wohl möglich, am Gleis 6 einen Zug halten zu lassen, auch in Doppeltraktion.
Die Aussage, das Gleis hätte nur eine Nutzlänge von 70 Metern, gilt insofern, dass hier ein Signal steht (kurzer Pfeil im Bild ).

Wenn nun ein Zug über das Signal hinaus bis kurz vor den Bogenanfang Richtung Gleis 5 fährt, hat er eine Nutzlänge von 90 Metern, hätte betrieblich aber das Problem, dass hier kein Flankenschutz auf Gleis 5 mehr gegeben ist.
Dieses Problem lässt sich durch einen kleinen Umbau mit einer zusätzlichen Weiche (Schutzweiche) lösen, im Bild mit dem langen Pfeil gekennzeichnet. Dazu müsste lediglich ein kurzes Stück des Bahnsteigs umgebaut werden, und die Nutzlänge würde auf über 100 Meter anwachsen.
Ein Beispiel für eine solche Konstruktion ist in diesem Bild vom Bahnhof Mühlacker gezeigt, wo ebenfalls für die Stadtbahn ein entsprechender Umbau stattgefunden hat.
